Neuer Rahmenvertrag für die Stationäre Pflege
14. Juli 2023
Im Saarland gilt ab dem 01.07.2023 ein neuer Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für Stationäre Pflege. Die Anpassung des bisherigen Vertrages wurde insbesondere durch die Vorgaben des Bundes zur Personalbemessung (§ 113c SGB XI) notwendig.
Neben den Regelungen zu Personalisierung im § 22 wurden noch folgende Paragrafen angepasst:
- § 2 Abs. 4 Inhalt der Pflege- und Betreuungsleistungen
- § 7 Abs. 3 Abgrenzung der allgemeinen Pflegeleistungen von Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen
- § 11 Abs. 1 Vertragsvoraussetzungen
- § 12 Abs. 1 Anzeigepflichtige Veränderungen
- § 26 Abs. 4 Abwesenheit des pflegebedürftigen Menschen