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Stellungnahme | Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz

Dez. 06, 2019
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) als Vertretung aller Stationären, Teilstationären
und Ambulanten Pflegeeinrichtungen begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Entwurf einer
Verordnung zur Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz
(PflBG), durch welchen Regelungslücken im PflBG geschlossen werden. 

Insbesondere die in § 5 formulierte Aufteilung der Finanzierung im Ambulanten Sektor legt die Regelung des PflBG so aus, dass der Realität der Erbringung und Abrechnung von Leistungen der Häuslichen
Pflege gemäß § 36 SGB XI im Saarland entsprochen wird. Auch die in § 5 erfolgte Klarstellung,
wonach die betrieblichen Erträge aus Leistungen für ambulant versorgte Pflegebedürftige in
die Bemessungsgrundlage zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs einzubeziehen sind,
schafft Rechtssicherheit für die mit der Durchführung des Ausgleichsverfahrens beliehene
Zuständige Stelle sowie für die SPG als Partner der Rahmenvereinbarung gemäß § 86 Abs. 3
SGB XI über das Verfahren der Ermittlung des Ausbildungszuschlags (ABZU).

Konkretisierungsbedarf besteht nach unserer Einschätzung darüber hinaus hinsichtlich der
Anforderungen an die Qualifikation der Praxisanleitung. Insbesondere sehen wir die
Notwendigkeit einer landesrechtlichen Regelung, welche sicherstellt, dass auch
Absolventen/innen eines pflegewissenschaftlichen Studiengangs (bei entsprechender
Vermittlung der Inhalte) als Praxisanleitung im Sinne des PflBG anerkannt werden. 

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