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Trotz Corona: SPG bewältigt umfangreiches Arbeitspensum

Apr. 30, 2021

30.04.2021 Corona hat zu einer deutlich höheren Arbeitsbelastung der Saarländischen Pflegegesellschaft geführt, die sich aktiv in den Kampf gegen die Pandemie eingebracht hat. Wie dem jetzt veröffentlichten Geschäftsbericht 2020 zu entnehmen ist, wurde durch Vertragsverhandlungen, Projektarbeit und viele andere Aktivitäten dennoch ein erstaunlich hohes Arbeitspensum bewältigt, welches dem „Tagesgeschäft“ zuzurechnen ist.

 

Der Geschäftsbericht weist folgende Positionen aus:


I. Weiterentwicklung der Infrastruktur im Bereich der Vollstationären Pflege


  1. Sicherstellung der Strukturqualität in der Stationären Altenhilfe durch Umsetzung der rahmenvertraglich vereinbarten Mindest-Personalanhaltszahlen
  2. Schaffung von Rechtssicherheit durch Verlängerung der Übergangsvereinbarung zur Kostenaufteilung
  3. Vergütungsverfahren für das Jahr 2021 und Rahmenvereinbarung gemäß § 86 Abs. 3 SGB XI
  4. Verbesserung der medizinischen Versorgung von Bewohnern Stationärer Altenhilfeeinrichtungen - Projekt ,,SaarPHIR"


II. Förderung des Grundsatzes ,,Ambulant vor Stationär"


  1. Langfristige Stabilisierung der Strukturen im Bereich der Häuslichen Krankenpflege durch Kalkulation aufwandsgerechter Vergütungen
  2. Weiterentwicklung der Strukturen im Bereich der Häuslichen Pflege gemäß § 36 SGB XI
  3. Neuverhandlung des Rahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI für die Leistungen der Häuslichen Pflege gemäß § 36 SGB XI
  4. Bedarfsgerechte Ausgestaltung des Leistungskomplex-Verzeichnisses im Hinblick auf eine stärkere Kundenorientierung
  5. Rahmenvereinbarung gemäß § 86 SGB XI über das Verfahren von Vergütungsverhandlungen in der Ambulanten Pflege gemäß § 36 SGB XI
  6. Rahmenvereinbarung gemäß § 75 Abs 3 SGB XII zur ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger unterhalb des Pflegegrades 2

a. Rahmenvereinbarung gemäß § 75 SGB XII für Hauswirtschaftliche Leistungen gemäß den §§ 70, 27a Abs. 4 SGB XII

b. Rahmenvereinbarung gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII für Leistungen gemäß den §§ 63 ff SGB XII


III. Weiterentwicklung des Angebotes im Bereich der Kurzzeit- und Teilstationären Pflege


  1. Weiterentwicklung des Rahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI für die Leistungen der Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI
  2. Schaffung von Rechtssicherheit über die strukturellen Anforderungen an Tagespflegeeinrichtungen


IV. Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs


  1. Entwicklung einer zweijährigen Ausbildung zur Pflegeassistenz
  2. Durchführung des Umlageverfahrens in der Pflegeausbildung


V. Sicherstellung der pflegerischen Versorgung währen der Corona-Pandemie


  1. Aufbau und Organisation der Logistik bei der Versorgung mit Schutzausrüstung
  2. Flächendeckende Testung in den Heimen - Projekt ,,SaarCoScreen"
  3. Aufbau stabiler lnformations- und Kommunikationsstrukturen
  4. Umsetzung der Test- und Impfstrategie


VI. Schaffung von Transparenz über Zahlen, Daten und Fakten mit pflegepolitischer Relevanz


  1. Start des ,,Saarländischen Pf1egeportals"
  2. Weiterentwicklung des Internetauftritts der SPG


VII. Mitwirkung mit den relevanten Akteuren gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung der SPG


  1. Mitwirkung beim ,,Pflegepakt Saarland"
  2. Zusammenarbeit mit dem Pflegebeauftragten des Saarlandes
  3. Zusammenarbeit mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Saar gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der SPG
  4. Mitwirkung in den relevanten ,,Netzwerken"
  5. Zusammenarbeit mit der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz Beteiligung am SZ-Lesertelefon


>> Ausführlicher Geschäftsbericht (Link)


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