5. November 2025
Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels in der Pflege sowie als Folge der zweijährigen saarländischen Pflegeassistenzausbildung haben sich SPG und Krankenkassen auf einen Katalog von Leistungen verständigt, der auch von Nicht-Pflegefachkräften erbracht werden kann. Zur Schaffung von Rechtssicherheit wurden diese Regelungen in einer Ergänzungsvereinbarung zusammengefasst, welche zum 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist.

