1. April 2026

Die SPG hat sich mit den Kostenträgern auf eine Regelung verständigt, welche eine tageweise Überbelegung von Tagespflegeeinrichtungen in Zeiten hoher Nachfrage ermöglicht. 

Voraussetzung hierfür ist, dass die jahresdurchschnittliche Belegung die zugelassene Platzzahl der Tagespflegeeinrichtung nicht überschreitet.

 

 

Sachstandsschilderung vom 19. März 2026


Protokollnotiz