12. Juni 2026

Die SPG sieht in der von der Bundesregierung geplanten Aussetzung der Tarifbindung in der Pflege eine Gefährdung der pflegerischen Infrastruktur im Saarland und hat daher an die Ministerpräsidentin appelliert, sich im Bundesrat für eine Beibehaltung der Refinanzierung von Tariflöhnen einzusetzen.

Die bisher geltenden Regelungen des SGB V sowie SGB XI, wonach eine Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif als wirtschaftlich gilt und insofern von den Kostenträgern in den Vergütungen zu refinanzieren ist, sollen nach den Plänen der Bundesregierung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie das Pflegeneuordnungsgesetz ausgesetzt werden. Die stattdessen vorgesehene Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die (abgesenkte) Grundlohnsummensteigerung gemäß § 71 Abs. 3 SGB V bedeutet aus Sicht der SPG, dass unvermeidbare Personal-, Energie- und Sachkostensteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden können, was nach Überzeugung der SPG unmittelbar die wirtschaftliche Stabilität zahlreicher Pflegeeinrichtungen und somit die pflegerische Versorgung im Saarland gefährden würde.

 

In Sorge um die Stabilität der pflegerischen Infrastruktur im Saarland hat die SPG daher an die Ministerpräsidentin des Saarlandes appelliert, sich im Bundesrat für eine dauerhafte und verlässliche Refinanzierung tariflicher und tarifähnlicher Personalkosten einzusetzen. 


Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der SPG an die Ministerpräsidentin (als Download)